Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

 

 

Auf alle zwischen DJ-Lucky, Uwe Horn, (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) geschlossenen Verträge finden
die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.


1. Inhalt der Dienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur Bereitstellung einer mobilen Diskothek inkl. DJ und dem notwendigen

technischen Equipment, sofern nichts anders vereinbart, wird eine professionelle Audioanlage auf Wunsch mit
verschiedenen Lichteffekten zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt vor Ort eine Dienstleistung als DJ mit
dem Abspielen von Musiktiteln.


2.Anfahrt
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am
Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder
öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch
verursachten Kosten.


3. Besonderheiten am Veranstaltungsort
3.1 Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt
der Auftraggeber für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
3.2 Der Auftraggeber plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in
dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der Auftragnehmer übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit
DJ in einem gesonderten Raum befindet.
3.3 Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und sauber zu sein.
3.4 Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der
Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen
befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein.Die Technik muss vor direkter Sonneneinstrahlung und
Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten Arbeitsplatz
für den DJ und seiner Technik.


4. Auftragsabwicklung
4.1 Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern
keine höhere Gewalt (Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder
ähnliches) vorliegt, gewährleistet der Auftragnehmer einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung. Der Auftragnehmer ist in
der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend
einfließen. Der Auftraggeber und seine Gäste dürfen sich beim Auftragnehmer Musik wünschen. Er ist allerdings berechtigt,
Musikwünsche abzulehnen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den
Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste ,wenn nicht anders vereinbart, läuft leise Hintergrundmusik ab.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Spielfläche, min. 1,0 Stunde vor und min. 1.0 Stunde nach der
Veranstaltung möglich ist, um die Technik auf bzw. abzubauen.


5. Leistungsdauer
Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. In der
Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und
Abbauzeit ist im Pauschalpreis inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggeber ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch
während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird zusätzlich berechnet. Das Ende
der Musikbeschallung wird im beiderseitigen Einvernehmen bestimmt. Der Auftragnehmer beendet auch bei geringer Anzahl
der Gäste vor Ort nicht eigenmächtig die Musikdienstleistung.


6. Technische Anforderungen
6.1 Für die Technik des Auftragnehmer wird mindestens eine, besser zwei, von einander getrennten 220 V Steckdose
benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein
anschließen der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht
möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der Auftragnehmer zum Schutz seiner Technik seine
Dienstleistung sofort einstellen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Technik verursacht werden, trägt der
Auftraggeber.
6.2 Der Auftraggeber oder seine Gäste haben keine Befugnis, die Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
6.3 Der Platzbedarf der Technik liegt zwischen 5 und 10 m².


7. Haftung
7.1 Sobald die Technik des Auftragnehmer am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau
der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden
verursachen. Sollte die Technik durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der
Auftragnehmer dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt. Hat der
Auftraggeber keine Versicherung, die diese Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der
Auftraggeber eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
7.2 DJ Lucky übernimmt keine Halftung für Schäden, die sich für Besucher durch den Einsatz der Musik- und Lichtanlage
ergeben könnten.


8. Preise und Zahlung
Der Auftragnehmer unterliegt der Besteuerung von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG. Aus diesem Grund wird keine
Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom
Erfolg der Darbietung beim Publikum. Die Vergütung des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist, ist sofort
nach Veranstaltungsende in BAR fällig.


9. Catering
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer in angemessener Menge alkoholfrei Getränke und Speisen kostenlos zur
Verfügung.


10. Anmeldung der Veranstaltung
Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen. Die Kosten
hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der
Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der Auftragnehmer dafür von
dritter Seite belangt werden.


11. Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich (per Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber
erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien
diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.


12. Rücktritt vom Vertrag
12.1 Seitens des Auftraggebers. Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem
Tage des Posteingangs beim Auftragnehmer gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:
- Rücktritt ab 12 Wochen vor der Veranstaltung Pauschal 150,- €
- Rücktritt ab 8 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage,
- Rücktritt ab 4 Woche vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage
12.2 Seitens des Auftragnehmers. Im Krankheitsfall wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
nach bestem Gewissen um passenden Ersatz bemühen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden vom
Auftragnehmer übernommen.


13. Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen
Termin oder Zeitraum vorsieht.


14. Recht und Gerichtsstand
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und
dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


15. Sonstiges
Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.Durch diesen Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien
weder ein Arbeitsverhältnis, noch ein einem Arbeitsverhältnis ähnliches Vertragsverhältnis begründet.


16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


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